Dr. med. M.A. phil.

Andreas Wöller

Arzt für Nervenheilkunde

Elektroenzephalographie

Die Elektroenzephalographie (EEG)dient der Messung der elektrischen Aktivität des Gehirns durch Aufzeichnungen der Spannungsschwankungen an der Kopfoberfläche. Ursache der Potenzialschwankungen ist die Aktivität einzelner Gehirnzellen.

Neurographie

Durch die Neurographie (NLG) kann unter anderem die Nervenleitgeschwindigkeit von Nerven gemessen werden. Hierfür wird über dem Nerven ein leichter Stromreiz gesetzt.

Elektromyographie

Die Elektromyographie (EMG) dient der Erfassung der elektrischen Muskel-Aktivität. Mit Nadelelektroden lassen sich die Potenzialschwankungen einzelner motorischer Einheiten ableiten.

Sprechstunden

Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:30

Dienstag 14:00 – 18:00

und nach Vereinbarung

Unsere Praxis bleibt während der Faschingsferien vom 16.02.2026 bis einschließlich 20.02.2026 geschlossen.

Ab dem 23.02.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Kontakt

Um eine sichere und zeitnahe Terminplanung zu gewährleisten, erfolgt die Terminvergabe ausschließlich telefonisch oder persönlich in unserer Praxis.

Wir bitten um Verständnis, dass Terminvereinbarungen per E-Mail nicht angeboten werden.

Terminvergabe

Wir nehmen neue Patientinnen und Patienten weiterhin auf – strukturiert und kapazitätsabhängig, um eine medizinisch sinnvolle und verlässliche Versorgung sicherzustellen.


1) Reguläre Terminvergabe (elektiv geplant)

Für gesetzlich Versicherte erfolgt die Terminvergabe in der Regel über eine hausärztliche Überweisung:

– Die Hausärztin oder der Hausarzt übermittelt den Überweisungsschein (ggf. mit kurzer Fragestellung und medizinischer Einschätzung der Dringlichkeit).

– Wir prüfen die medizinische Einordnung sowie die aktuell verfügbaren Kapazitäten.

– Anschließend übermitteln wir einen Terminvorschlag an die hausärztliche Praxis (z. B. per Fax oder über einen datenschutzkonformen Kommunikationsweg).

Diese Form der Terminvergabe hat sich bewährt, da sie die fachärztliche Zuweisung medizinisch strukturiert und zugleich die telefonische Belastung reduziert.
 
2) Kurzfristige Termine nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Kurzfristige Termine können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vermittelt werden. Dies ist sowohl über die Terminservicestellen (z. B. 116 117) als auch über eine entsprechende TSVG-Überweisung durch die hausärztliche Praxis möglich.

Hausärztinnen und Hausärzte können bei medizinischer Einschätzung einer zeitnah erforderlichen fachärztlichen Abklärung eine TSVG-Überweisung ausstellen. Diese dient der strukturierten und priorisierten Weiterleitung von Patientinnen und Patienten und basiert ausdrücklich auf der medizinischen Indikationsstellung.

Für diese Form der kurzfristigen Versorgung halten wir mittwochs vormittags ein gesondertes Zeitfenster vor. In diesem Zeitraum vergeben wir – abhängig von medizinischer Dringlichkeit und vorhandenen Kapazitäten – zeitnahe Termine, in der Regel innerhalb von etwa einer Woche.

Wichtig ist uns folgende Klarstellung:

Die Ausstellung einer TSVG-Überweisung liegt allein im ärztlichen Ermessen der hausärztlichen Praxis. Sie begründet keinen automatischen Anspruch auf einen bestimmten Termin, sondern setzt eine entsprechende medizinische Einschätzung voraus.
 
3) Akute Beschwerden / medizinische Dringlichkeit

Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre hausärztliche Praxis.

In dringenden Fällen kann eine Terminvermittlung auch über den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 erfolgen.  

Bei lebensbedrohlichen Symptomen wählen Sie bitte den Notruf 112.

4) Untersuchungen bei Patientinnen und Patienten aus Heimen

(z. B. EEG, Labor, EMG/NLG)

Für Patientinnen und Patienten aus stationären Einrichtungen (z. B. Pflegeheime, betreute Wohneinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen) erfolgt die Terminvereinbarung für diagnostische Untersuchungen wie EEG, Laboruntersuchungen oder EMG/NLG ausschließlich telefonisch.

Hintergrund ist der erhöhte organisatorische Abstimmungsbedarf (z. B. Transport, Begleitpersonen, pflegerische Unterstützung, Medikationsstatus), der eine direkte und zeitnahe Klärung erforderlich macht.

Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist hierfür nicht vorgesehen.

Wir bitten die jeweiligen Einrichtungen bzw. betreuenden Dienste, die Terminabstimmung telefonisch über unsere Praxis vorzunehmen.

Diese Regelung dient der Patientensicherheit sowie einer reibungslosen Durchführung der Untersuchungen.

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