Elektroenzephalographie
Die Elektroenzephalographie (EEG)dient der Messung der elektrischen Aktivität des Gehirns durch Aufzeichnungen der Spannungsschwankungen an der Kopfoberfläche. Ursache der Potenzialschwankungen ist die Aktivität einzelner Gehirnzellen.
Neurographie
Durch die Neurographie (NLG) kann unter anderem die Nervenleitgeschwindigkeit von Nerven gemessen werden. Hierfür wird über dem Nerven ein leichter Stromreiz gesetzt.
Elektromyographie
Die Elektromyographie (EMG) dient der Erfassung der elektrischen Muskel-Aktivität. Mit Nadelelektroden lassen sich die Potenzialschwankungen einzelner motorischer Einheiten ableiten.
Sprechstunden
Montag bis Donnerstag 07:30 – 12:30
Dienstag 14:00 – 18:00
und nach Vereinbarung
Unsere Praxis bleibt während der Faschingsferien vom 16.02.2026 bis einschließlich 20.02.2026 geschlossen.
Ab dem 23.02.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Datenschutz
Hier finden sie unsere Formulare zum Thema Datenschutz zum Download.
Kontakt
Um eine sichere und zeitnahe Terminplanung zu gewährleisten, erfolgt die Terminvergabe ausschließlich telefonisch oder persönlich in unserer Praxis.
Wir bitten um Verständnis, dass Terminvereinbarungen per E-Mail nicht angeboten werden.
Terminvergabe
Wir nehmen neue Patientinnen und Patienten weiterhin auf – strukturiert und kapazitätsabhängig, um eine medizinisch sinnvolle und verlässliche Versorgung sicherzustellen.
1) Reguläre Terminvergabe (elektiv geplant)
Für gesetzlich Versicherte erfolgt die Terminvergabe in der Regel über eine hausärztliche Überweisung:
– Hausärztin/Hausarzt sendet uns den Überweisungsschein (ggf. mit kurzer Fragestellung/Dringlichkeit).
– Wir prüfen die medizinische Einordnung und die aktuell verfügbaren Kapazitäten.
– Anschließend übermitteln wir den Terminvorschlag an die Hausarztpraxis (z. B. per Fax / datenschutzkonformem Kommunikationsweg).
Diese Form der Terminierung hat sich bewährt, weil sie die Zuweisung medizinisch steuert und die telefonische Belastung reduziert.
2) Telefonische Terminvereinbarung durch Patient:innen
Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich, wenn ein Überweisungsschein der Hausarztpraxis vorliegt.
Bitte beachten Sie: Aufgrund hoher Nachfrage können telefonische Wartezeiten auftreten.
3) Kurzfristige Termine nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Kurzfristige Termine können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vermittelt werden. Dies ist sowohl über die Terminservicestellen (z. B. 116 117) als auch über eine entsprechende TSVG-Überweisung durch die hausärztliche Praxis möglich.
Hausärztinnen und Hausärzte können – bei medizinischer Einschätzung einer zeitnahen fachärztlichen Abklärung – eine TSVG-Überweisung ausstellen. Diese dient der strukturierten und priorisierten Weiterleitung von Patientinnen und Patienten und ersetzt nicht die medizinische Indikationsstellung, sondern basiert ausdrücklich auf ihr.
Für diese Form der kurzfristigen Versorgung halten wir mittwochs vormittags ein gesondertes Zeitfenster frei. In diesem Zeitraum vergeben wir – abhängig von medizinischer Dringlichkeit und vorhandenen Kapazitäten – zeitnahe Termine, in der Regel innerhalb von etwa einer Woche.
Wichtig ist uns folgende Klarstellung: Die Ausstellung einer TSVG-Überweisung liegt allein im ärztlichen Ermessen der hausärztlichen Praxis. Sie stellt kein automatisches Anspruchsinstrument dar, sondern ausschließlich auf Grundlage der medizinischen Einschätzung.
4) Akute Beschwerden / medizinische Dringlichkeit
Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Hausarztpraxis.
In dringenden Fällen kann auch die Terminvermittlung über die 116 117 erfolgen.
Bei lebensbedrohlichen Symptomen wählen Sie bitte 112.
